05.03.04.15 (Bayern) Herstellen von Betriebsmitteln 3
- Laufende Nr
- 209
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.04
- SYS_4
- 05.03.04.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelbau und Instandhaltung
- ERAAA
- Herstellen von Betriebsmitteln 3
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 7
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Arbeitsaufgabe umfasst die manuelle und maschinelle Anfertigung von schwierig herzustellenden Betriebsmitteln mit hoher Genauigkeit (z. B. Werkzeuge oder Vorrichtungen). Diese werden nach Zeichnung, Skizze oder Vorgabe von Entwicklungsfachbereich oder Konstruktion selbständig angefertigt. Das Herstellen, Instandsetzen und Warten von Betriebsmitteln (z. B: Werkzeugen oder Vorrichtungen) erfolgt unter Einbezug aller betrieblichen sowie spezifischer Fertigungsverfahren. Mit dem Fachbereich/betrieblichen Auftraggeber Ablaufoptimierungen(z.B. Schwachstellenanalyse mit Hilfe von Diagnosesystemen) beraten und nach Abstimmung umsetzen. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung/Beratung hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages. Dies schließt das Festlegen der einzelnen Arbeitsschritte, deren zeitliche Reihenfolge und der dafür notwendigen Bearbeitungsmaschinen sowie Material ein. Ggf. Abstimmung über Zulieferungen aus anderen Abteilungen der Vorfertigung. Leitet Materialbeschaffungsmaßnahmen mit ein. Festlegung und Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen. Eigenständige Prüfung und Dokumentation sowie eine abschließende Funktionsprüfung/Inbetriebnahme des Betriebsmittels mit dem Anwender. Den zuständigen Fachbereichen notwendige Verbesserungen (z.B.: der Zeichnungen, Skizzen oder Vorgaben) vorschlagen und mit ihnen besprechen.
BBG
Das Anfertigen von schwierig herzustellenden Betriebsmitteln mit hoher Genauigkeit, der Einsatz spezifischer Fertigungsverfahren, Ablaufoptimierungen, z. B. mittels Diagnosesystemen, Prüfen und Inbetriebnahme von Betriebsmitteln und Mitwirken beim Einleiten von Materialbeschaffungsmaßnahmen, erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, die üblicherweise in einer einschlägigen mindestens dreijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Industriemechaniker/-in) vermittelt werden. Zusätzlich ist eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erforderlich.